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Gebäudeautomation · § 56 GModG

Ab 70 kW Pflicht. Bis Ende 2029 nachgerüstet.

Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Schwelle für Gebäudeautomation sinkt von 290 auf 70 kW, damit fallen Schulen, Verwaltungen und Bürogebäude unter die Pflicht. Für TGA-Büros, die diese Welle planen müssen.

In Kraft seit 29.07.2026

GModG löst GEG ab

§ 71a GEG ist jetzt § 56 GModG, mit einem Viertel der alten Schwelle.

Was sich ändert →

Gebäudeautomation · § 56 GModG

Ab 70 kW Pflicht.Bis Ende 2029 nachgerüstet.

Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Schwelle für Gebäudeautomation sinkt von 290 auf 70 kW, damit fallen Schulen, Verwaltungen und Bürogebäude unter die Pflicht. Für TGA-Büros, die diese Welle planen müssen.

Für TGA- und Ingenieurbüros ab fünf BeschäftigtenSchwerpunkt GA-Planung, HOAI Anlagengruppe 8
Glasmodell eines Bürogebäudes mit Leitungen und Sensoren, alle mit einem zentralen Steuerwürfel verbunden
70 kWneue Schwelle für Nichtwohngebäude (vorher 290 kW)
31.12.2029Nachrüstfrist für den Bestand
Grad B / CGA-Grad für Neubauten nach DIN/TS 18599-11
bis 60 %Zuschuss, gedeckelt bei 60.000 Euro
KI-Audit starten, 10 Minuten →Termin vereinbarenFür TGA- und Ingenieurbüros ab fünf BeschäftigtenSchwerpunkt GA-Planung, HOAI Anlagengruppe 8

01  § 56 GModG

Aus § 71a GEG wird § 56 GModG. Mit einem Viertel der Schwelle.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet und ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Die Pflicht zur Gebäudeautomation wandert in § 56 und wird inhaltlich fortgeschrieben, bis auf die Zahl, die alles verändert.

bisher (§ 71a GEG)jetzt (§ 56 GModG)
Schwelle Nennleistungüber 290 kWüber 70 kW
Betroffene Gebäudegroße Liegenschaftendazu viele Schulen, Büros, Verwaltungen, Sporthallen
Frist Bestand31.12.202431.12.2029
NeubauAnforderungen nach GEGGA-Grad B über 290 kW, Grad C zwischen 70 und 290 kW
Ausnahmentechnisch unmöglich, wirtschaftlich unzumutbarunverändert, dazu Gebäude für militärische Zwecke
Eine silberne Messsäule mit gläsernem Schieber, der von oben tief nach unten gewandert ist, daneben Heizblöcke
Die Schwelle ist um drei Viertel gesunken. Anlagen, die gestern unter der Linie lagen, liegen heute darüber.

02  Pflichten

Was ein System nach § 56 GModG können muss.

Die Anforderungen beschreiben keine Marke und kein Produkt, sondern Funktionen. Genau deshalb ist die Planung der Engpass: Jemand muss für jedes Gebäude festlegen, welche Anlage welche Funktion über welche Schnittstelle erfüllt.

Geforderte Funktionen

  • Überwachen, protokollieren, analysieren: Verbrauch aller Hauptenergieträger und gebäudetechnischen Systeme
  • Offene Schnittstelle: Daten über eine standardisierte, frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich
  • Benchmarking der Energieeffizienz
  • Effizienzverluste erkennen und den Betreiber über Verbesserungsmöglichkeiten informieren
  • Innenraumluftqualität überwachen
Glasmodell eines Gebäudes neben einer Glastafel mit einer Kurve, ein Punkt kupfern markiert
Die Pflicht in einem Bild: laufend messen und den Punkt finden, an dem die Kurve abweicht.

Stand September 2026, nach dem GModG-Infoportal des BBSR. Maßgeblich ist der Gesetzestext; Ausnahmen und Einzelfälle sind mit Bauherr und Behörde zu klären.

03  GA-Planung

Hunderte Gebäude, eine Frist. Und dieselben Listen immer wieder neu.

Ein öffentlicher Auftraggeber mit vierzig Schulen hat jetzt vierzig GA-Planungen vor sich. Und das TGA-Büro, das sie bekommt, dieselben Datenpunkt- und Funktionslisten vierzigmal. Der Hebel liegt nicht im Rechnen, sondern im Wiederverwenden.

Fünf gläserne Gebäudemodelle in einer Reihe, jedes mit einem kleinen Steuerwürfel mit Kupferlicht
Schule, Büro, Rathaus, Sporthalle, Handel: mit 70 kW fallen sie alle unter dieselbe Pflicht.
  1. Bestand aufnehmen

    Welche Anlagen, welche Nennleistung, welche Regelung, welche Protokolle sind vorhanden? Aus Bestandsplänen, Wartungsprotokollen und Begehung.

  2. Pflicht prüfen

    Liegt das Gebäude über 70 kW? Greift eine Ausnahme? Das Ergebnis wird mit Begründung dokumentiert.

  3. Datenpunkte und Funktionen festlegen

    Datenpunktliste und GA-Funktionsliste nach VDI 3814, aus vergleichbaren früheren Projekten vorgeschlagen, nicht von null getippt.

  4. Ausschreiben

    Leistungsverzeichnis für die GA-Gewerke, Schnittstellen klar beschrieben, offene Protokolle gefordert.

  5. Abnehmen und dokumentieren

    Funktionsprüfung, Dokumentation, Nachweis, abgelegt so, dass die nächste Prüfung sie findet.

Ein Raster aus Glaskacheln, jede mit einem Sensor verbunden: Thermometer, Ventil, Klappe, Leuchte, Zähler
Jede Kachel ein Datenpunkt. Die meisten davon hat Ihr Büro schon einmal beschrieben.

04  Themen

Zwölf Fragen zur Gebäudeautomation.

05  Begriffe

Die Begriffe, kurz und belastbar erklärt.

GModG
Gebäudemodernisierungsgesetz. Löst seit 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab; die Pflicht zur Gebäudeautomation steht jetzt in § 56.
Gebäudeautomation (GA)
Gesamtheit der Einrichtungen zur automatischen Überwachung, Steuerung, Regelung und Optimierung der technischen Anlagen eines Gebäudes.
Nennleistung
Die vom Hersteller angegebene Leistung einer Heizungs-, Klima- oder kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlage. Maßgeblich für die 70-kW-Schwelle.
GA-Grad
Stufe der Automatisierung nach DIN/TS 18599-11. Für Neubauten verlangt das GModG über 290 kW Grad B, zwischen 70 und 290 kW Grad C.
VDI 3814
Richtlinienreihe zur Gebäudeautomation: Planung, Funktionen, Datenpunkte und Abnahme. Grundlage der GA-Funktionsliste.
Datenpunktliste
Aufstellung aller Mess-, Stell- und Meldepunkte einer Anlage mit Adresse, Typ und Funktion. Das Herzstück jeder GA-Ausschreibung.
BACnet, KNX, Modbus
Offene Kommunikationsprotokolle der Gebäudetechnik. Die geforderte standardisierte, frei konfigurierbare Schnittstelle setzt praktisch auf solche offenen Standards.

Referenzen

Mit diesen Büros arbeitet PhoenixOne. Ingenieur- und Architekturbüros zwischen vier und elf Mitarbeitenden.

Ingenieurbüro

Filter- und Anlagentechnik

Ein Ingenieurbüro für Anlagenplanung, das in zwei Märkten gefunden wird.

Erzgebirge

Ingenieurbüro

Automatisierung und Anlagenplanung

Bestand wieder angesprochen, Posteingang sortiert sich selbst.

Deutschland · China

Architekturbüro

Gewerbe- und Industriebau

Kontakte in einer Quelle zusammenführen und die Passivhaus-Planung sichtbar machen.

Sachsen

Ingenieurbüro

Technische Gebäudeausrüstung

Vergabeunterlagen und Projektkorrespondenz durchsuchbar machen, damit der Stand eines Projekts nicht erfragt werden muss.

Brandenburg an der Havel

Referenzen auf phoenixone.ai →

06  Fragen

Was TGA-Büros als Erstes fragen.

Gilt jetzt noch § 71a GEG?

Nein. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Regelung zur Gebäudeautomation steht jetzt in § 56 GModG und schreibt die bisherigen Anforderungen im Wesentlichen fort, mit einer deutlich niedrigeren Schwelle.

Welche Gebäude fallen unter die 70-kW-Schwelle?

Nichtwohngebäude, deren Heizungs-, Klima- oder kombinierte Heizungs- und Lüftungsanlage mehr als 70 kW Nennleistung hat. Das betrifft über die großen Liegenschaften hinaus viele Schulen, Verwaltungs- und Bürogebäude, Sporthallen und Gewerbeimmobilien, die unter der alten 290-kW-Grenze lagen.

Bis wann muss nachgerüstet sein?

Für betroffene Bestandsgebäude bis zum 31. Dezember 2029, sofern die Nachrüstung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Für Planung, Ausschreibung und Umsetzung bei öffentlichen Auftraggebern ist das knapp: Vergabeverfahren allein brauchen Monate.

Was muss das System können?

Kontinuierlich überwachen, protokollieren und den Verbrauch aller Hauptenergieträger und gebäudetechnischen Systeme analysieren, die Daten über eine standardisierte, frei konfigurierbare Schnittstelle bereitstellen, die Energieeffizienz vergleichen, Effizienzverluste erkennen, den Betreiber über Verbesserungsmöglichkeiten informieren und die Innenraumluftqualität überwachen.

Wo verlieren TGA-Büros bei der GA-Planung die meiste Zeit?

Bei der Bestandsaufnahme, den Datenpunkt- und Funktionslisten und der Dokumentation. Vieles davon gab es in früheren Projekten schon einmal. Es ist nur nicht auffindbar, wenn das nächste Gebäude kommt.

Für welche Büros ist das gedacht?

Für TGA-Planungsbüros, Ingenieurbüros mit Gebäudetechnik und Energieberater mit Nichtwohngebäuden im Bestand, ab fünf Beschäftigten. Mit der neuen Schwelle kommt eine Welle von Aufträgen. Die Frage ist, wie viele davon ein Büro bis 2029 schafft.

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Aus der Praxis, laufend auf LinkedIn

Wie Planungs- und Ingenieurbüros KI wirklich einführen: Projekte, Zahlen, Fehler, die man sich sparen kann.