GA-Planung · Funktionsliste
Die Funktionslisteist der Vertrag mit der Anlage.
Die GA-Funktionsliste ordnet jedem Anlagenteil die Funktionen zu, die die Gebäudeautomation erfüllen muss: Messen, Stellen, Melden, Regeln, Optimieren, Bedienen. Grundlage sind die VDI-3814-Reihe und DIN EN ISO 16484-3. Sie ist zugleich Planungs-, Ausschreibungs- und Abnahmedokument.
Kurz beantwortet · Stand September 2026
01 Aufbau
Was in die Liste gehört.
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Ein- und Ausgabe | Messen, Zählen, Melden, Schalten, Stellen |
| Verarbeitung | Regeln, Steuern, Überwachen, Optimieren, Zeitprogramme |
| Management | Trend, Alarm, Protokoll, Energieauswertung |
| Bedienung | Anzeige, Eingriff, Berechtigungen |
| Kommunikation | Schnittstellen, Protokolle, Adressierung |
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02 Wiederverwendung
Warum jede Liste schon einmal geschrieben wurde.
Eine Lüftungsanlage in einer Schule braucht ähnliche Funktionen wie die in der Schule nebenan. Trotzdem entsteht die Funktionsliste in vielen Büros jedes Mal neu, weil die alte zwar existiert, aber nicht gefunden wird.
Mit erschlossenen Vorprojekten wird die Liste zum Vorschlag: vergleichbare Anlage gefunden, Funktionen übernommen, Abweichungen geprüft. Die Verantwortung bleibt beim Planer, die Tipparbeit nicht.
03 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Ist die Funktionsliste Pflicht?
Sie ist gute fachliche Praxis und Grundlage jeder GA-Ausschreibung. Ob sie vertraglich geschuldet ist, regelt der Planungsvertrag.
Funktionsliste oder Datenpunktliste. Was zuerst?
Üblich ist die Funktionsliste als Soll-Beschreibung, aus der die Datenpunktliste abgeleitet wird.
Wie detailliert muss sie sein?
So detailliert, dass ein Bieter kalkulieren und eine Abnahme prüfen kann.
Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29.07.2026; GModG-Infoportal des BBSR; Richtlinie (EU) 2024/1275 (EPBD). Stand September 2026. Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der jeweilige Gesetzes- oder Normtext.
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